Termine und Fristen

Der Stichtag zur Einordnung in das 1. Schuljahr ist ab dem Jahr 2022 der 31. Dezember. Konkret bedeutet das: Alle Kinder, die bis zum 31.12. eines Jahres 6 Jahre alt werden, können im September ins 1. Schuljahr aufgenommen werden. 

Die Entscheidungen über Aufnahme oder Nichtaufnahme für das darauffolgende Schuljahr werden in der Regel im April getroffen. Für Anfragen, die erst im Mai oder später eingehen, gibt es nur geringe Aussichten auf einen Schulplatz. 

Familien, die sich für eine Aufnahme interessieren, sollten sich möglichst frühzeitig bei der Grundschulleitung melden, damit die Aufnahme gemeinsam gründlich vorbereitet und die Familie gut beraten werden kann. Die Grundschulleitung beginnt etwa im Oktober mit den Vorbereitungen des Aufnahmeverfahrens für das darauffolgende Schuljahr.  

Der Zeitpunkt der ersten Anfrage durch die Familie ist jedoch nicht entscheidend für eine Zusage.  

Der Wechsel an die Grundschule der DSA sollte möglichst im Sommer zum neuen Schuljahr erfolgen. In Ausnahmen und nach Absprache ist der Schulwechsel auch zum Halbjahr oder zu einem anderen Zeitpunkt möglich. 

Anmeldung der Kinder aus der Vorschule der DSA

Für alle Kinder der Vorschule der DSA hält die Grundschule einen Schulplatz frei. Der Übergang von der Vorschule zur Grundschule erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern ist an Bedingungen geknüpft: 

  1. Sprachfähigkeit: Die Sprachkenntnisse jedes Kindes müssen so gut sein, dass es ohne größere Einschränkung dem deutschen Unterricht folgen kann. Die Ermittlung und Beurteilung des individuellen Sprachstandes eines Kindes erfolgt immer wieder während der gesamten Kindergarten- und Vorschulzeit. Während des Vorschuljahres wird die Sprachstandsfeststellung zusätzlich durch Lehrkräfte der Grundschule bzw. durch die Grundschulleitung unterstützt. Im gesamten Vorschuljahr wird daher die Sprachentwicklung jedes einzelnen Kindes beobachtet und im zweiten Halbjahr wird bei Bedarf ein spielerischer Sprachtest durchgeführt. 

  1. Schulfähigkeit: Außerdem ist bei Eintritt in die Grundschule die Gesamtentwicklung des Kindes zu berücksichtigen. Die Schulfähigkeit wird ebenfalls im 2. Halbjahr durch Beobachtungen im Vorschulalltag ermittelt und bei Bedarf durch einen Schuleignungstest ergänzt. In den Bereich der Schulfähigkeit fallen die emotional-soziale Entwicklung sowie die wichtigen Aspekte Konzentration, Aufgabenverständnis, Mengenauffassung, Wahrnehmung und Motorik. 

Den Eltern der zukünftigen Grundschulkinder wird empfohlen, bereits im Kindergarten und in der Vorschule das umfangreiche Beratungsangebot des Kindergartens in Anspruch zu nehmen und bei Zweifeln oder Sorgen das Gespräch mit der Gruppenleitung in der Vorschule zu suchen. 

Sollten größere Zweifel an der Schulfähigkeit eines Kindes entstehen oder die Sprachkenntnisse zu gering sein, bedarf es intensiver Beratungsgespräche der Familie mit der Grundschulleitung und der Kindergartenleitung, um gemeinsam den besten Platz für das Kind zu finden. Unter Umständen ist auch ein weiteres Jahr in der Vorschule die geeignete Maßnahme, um das Kind für die Schule fit zu machen. Solche Zweifelsfälle sind selten, denn in der Regel werden alle Kinder im Kindergarten und auch zu Hause gut auf den Übertritt in die Grundschule vorbereitet. 

Anmeldung von anderen Kindern: Quereinsteiger

Auch Kinder, die nicht die Vorschule der DSA besucht haben, können grundsätzlich in jedem Jahrgang der Grundschule aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich meist um Kinder von deutschen Entsandten, die in Athen bei den deutschen Institutionen (z. B. Botschaft oder Schule) tätig sind, Kinder von deutschen Expats, Kinder von deutschgriechischen Familien, die bisher in Deutschland oder in einem anderen Teil von Griechenland gelebt haben oder deren Kinder zunächst einen griechischen Kindergarten besucht haben, Kinder von griechischen Familien, die seit Jahren in Deutschland wohnen und arbeiten, deren Kinder den Kindergarten oder eine Schule in Deutschland besuchen und die nun wieder als Familie nach Griechenland zurückkehren. Auch Anfragen von Familien aus Österreich und der Schweiz erreichen uns sowie Anfragen von Familien, deren Kinder bisher eine andere deutsche Auslandsschule auf der Welt besucht haben.  

Wir freuen uns über jede Anfrage und kümmern uns bei jeder Familie mit gleicher Sorgfalt um das Anliegen. Es kann jedoch passieren, dass mehr Wünsche zur Aufnahme vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann es zu Absagen kommen. Daher müssen wir oft schon zu Beginn des Kontakts einer Familie empfehlen, auch nach alternativen Schulplätzen zu schauen. Auch im Falle einer Absage beraten wir die betroffenen Familien bestmöglich, um in jedem Fall einen guten Platz für das Kind zu finden. 

Den Kindern, die bereits eine griechische Schule in Athen besuchen, kann angesichts der wenigen verfügbaren Plätze nur in Ausnahmefällen ein Platz an der DSA angeboten werden. Diesen Familien empfehlen wir, sich über die Möglichkeit des Eintritts ins Profil E der DSA nach der 6. Klasse zu informieren.  

Aufnahmeverfahren

Nach der ersten Kontaktaufnahme durch die interessierte Familie (per E-Mail an die Grundschulleitung) wird in der Regel mit der Grundschulleitung ein persönliches Treffen mit dem Kind und mindestens einem Elternteil vereinbart. Ein solches Treffen ist unbedingt erforderlich, auch für die Familien, die nicht in Griechenland leben. Meistens lässt sich der Termin mit einer ohnehin geplanten Reise nach Griechenland verbinden. Ein Online-Meeting möchten wir nur in Ausnahmefällen anbieten, denn ein Gespräch per Videochat mit einer fremden Person ist für Kinder im Grundschulalter häufig sehr schwierig. Wir bitten daher alle interessierten Familien, sich rechtzeitig mit der Grundschulleitung in Verbindung zu setzen, um einen geeigneten Termin zu finden. Das Kennenlerngespräch kann von Oktober bis März angeboten werden, in Ausnahmen auch früher oder später.  

Es ist hilfreich, wenn interessierte Familien bereits bei der ersten Anfrage vorhandene Zeugnisse des Kindes bzw. Berichte des Kindergartens über die Entwicklung des Kindes per E-Mail mitschicken.  

Die Aufnahmeentscheidung und damit die definitive Zusage an die Eltern kann in der Regel im April / Mai für das darauffolgende Schuljahr erfolgen. 

Anmeldung für kurze Zeit: Besuchskinder

Anfragen zur Aufnahme, die nur einen kurzen Zeitraum umfassen (zum Beispiel der Besuch der DSA für nur wenige Wochen) sind nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen möglich. Interessierte Familien melden sich bitte bei der Grundschulleitung. 

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